A) Allgemeine Informationen
						Name und Kontaktdaten des/r Verantwortlichen
						Grundschule Lipprichhausen-Gollhofen
						Lipprichhausen - Schulstraße 42
						97258 Hemmersheim
						
						T: +49 (0) 98 48-5 14
						F: +49 (0) 98 48-18 41
						Die Verbandsschule Lipprichhausen-Gollhofen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts, sie wird vertreten durch die Schulleitung.
						Domain der Schule: www.grundschule-lipprichhausen-gollhofen.de
						Mailadresse: verwaltung[at]grundschule-lipprichhausen-gollhofen.de
						
						Verantwortliche Schulleitung (Art. 57 (3) BayEUG)
						Schulleiterin Barbara Hanek
						Grundschule Lipprichhausen-Gollhofen
						Lipprichhausen - Schulstraße 42
						97258 Hemmersheim
						
						Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten
 
						Behördliche(r) Datenschutzbeauftragte(r) der Grundschule Lipprichhausen-Gollhofen
						DSB Stefan Kohlhepp
						Stattliches Schulamt Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim
						Mittelschule am Turm Schloßplatz 2
						91413 Neustadt a. d. Aisch
						T: +49 (0) 91 61-37 97
						E: stefan.kohlhepp[at]reg-mfr.de
						
						
Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten
						Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz 
						über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer 
						Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und 
						Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Ver-bindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). 
						Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.
						Empfänger von personenbezogenen Daten
						Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt grundsätzlich durch
						
						
						- den Schulverband der Grundschule Lipprichhausen-Gollhofen
 
						- itka Systemhaus Inh. Philipp Kahler, Am Hochholz 4, 97215 Uffenheim
 
						
												
						in unserem Auftrag.
						Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein. Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- 
						und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.
						
						
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
						Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
						
						
Ihre Rechte
						Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:
						
Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
						Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
						Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
						Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung 
						mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). 
						Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung 
						jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung 
						wird durch diesen nicht berührt.
						Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch 
						einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).
 
						
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
						Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden 
						Kontaktdaten erreichen:
						Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
						Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
						Telefon: 089 212672-0
						Telefax: 089 212672-50
						E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
						Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/
						
						
Weitere Informationen
						Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) 
						genannten Kontaktdaten erreichen.
						
						
						
B) Informationen zum Internetauftritt
						Technische Umsetzung
						Unser Webserver wird durch 1&1 Ionos SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, betrieben. Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs 
						unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.
						
						Protokollierung
						Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten 
						werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:
						
Datum und Uhrzeit der Anforderung
						Name der angeforderten Datei
						Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
						Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
						verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem
						vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
						übertragene Datenmenge.
						Nach Ende der Verbindung werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, 
						einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen.
						
						
Aktive Komponenten
						Wir verwenden aktive Komponenten (Javascript). Diese Funktion kann durch die Einstellung Ihres Internetbrowsers von Ihnen abgeschaltet werden.
						
						
Cookies
						Wir setzen und verwenden keine Cookies.
						
						
Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)
						Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens werden von uns nicht eingesetzt.
						
						
						
C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen
						Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:
						
						a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten
						Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit 
						(soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache 
						deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden 
						auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 
						86 BayEUG gespeichert. Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.
						
						Rechtsgrundlage
						Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen 
						Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten. Die Datenverarbeitung im Rahmen der 
						Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls 
						im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von 
						Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.
						
						Zwecke
						Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:
						Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung 
						(Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs 
						(Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4  BayEUG); 
						Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen 
						(Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); 
						Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG); Öffentlichkeitsarbeit.
						
						Auskunftspflicht gegenüber der Schule
						Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 
						Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.
						
						Empfänger
						An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich 
						oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.
						
						Zu den Empfängern gehören insbesondere:
						
						
 Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
						 die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
						 das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
						 die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
						 die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKFrG i.V.m. der Verordnung über 
						die Schülerbeförderung)
						 das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
						 die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
						 das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Mittelschulordnung - MSO)
						 die jeweils zuständige Handwerkskammer als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 
						BayEUG i.V.m. § 21 Berufsschulordnung - BSO) 
						 die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG)
						 die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
						 bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen 
						Archivgesetz (BayArchivG)
						 die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über 
						hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
						 das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 Infektionsschutzgesetz - IfSG)
						
						Dauer der Speicherung
						Grundsatz: Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher 
						Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
						
						
Daten in Schülerunterlagen:
						Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich 
						folgende Speicherfristen:
						
						
							
								 | 
								Betroffene Daten | 
								Aufbewahrungszeit/Löschungsfrist | 
							
							
								| 1. | 
								Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, 
								in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift | 
								50 Jahre | 
							
							
								| 2. | 
								Leistungsnachweise | 
								2 Jahre | 
							
							
								| 3. | 
								alle übrigen Daten | 
								1 Jahr | 
							
						
						
						Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die 
						Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.
						
						
b) Daten von Lehrkräften
						Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, 
						soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde 
						geführt).
						
						
Rechtsgrundlage
						Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben 
						erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten. Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus 
						Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine 
						weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die 
						Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
						
						
Zwecke
						Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, 
						insbesondere zu Zwecken der Personalver-waltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).
						
						
Auskunftspflicht gegenüber der Schule
						Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG. 
						
						
Empfänger
						An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich 
						vorgesehen ist.
						
						Zu den Empfängern gehören insbesondere:
						
						
 Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
						 die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
						 die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
						 das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
						 das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
						 die jeweils zuständige Handwerkskammer als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG 
						i.V.m. § 21 BSO) 
						 die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
						 bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG
						 das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 IfSG)
						
						Dauer der Speicherung
						Grundsatz: Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige 
						Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
						
						
Personaldaten:
						Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, 
						insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. 
						BayBG, insb. Art. 110 BayBG).
						
						
c) Daten des nicht unterrichtenden Personals
						Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind 
						(die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt). 
						
						
Rechtsgrundlage
						Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen 
						Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten. Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten 
						(Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, 
						eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für 
						die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 
						sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).
						
						
Zwecke
						Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, 
						insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).
						
						
Empfänger
						An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig 
						gesetzlich vorgesehen ist.
						
						Zu den Empfängern gehören insbesondere: 
						
						
 Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
						 die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
						 die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
						 das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
						 das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
						 die jeweils zuständige Handwerkskammer als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 
						BayEUG i.V.m. § 21 BSO), 
						 die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
						 bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG 
						 das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 IfSG)
						
						Dauer der Speicherung
						Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher 
						Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
						
						
Personaldaten:
						Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, 
						insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, 
						insb. Art. 110 BayBG).
						
						
d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen
						(z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)
						
						
Name und Adressdaten
						Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.
						
						
Rechtsgrundlage
						Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung 
						eines Vertrags) in Betracht.
						
						
Zwecke
						Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines 
						Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.
						
						
Empfänger
						An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur 
						Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.
						
						
Dauer der Speicherung
						Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange 
						gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.